Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

WIllkommen beim Hockey-Club Herne e.V.

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Verfahrensregister nach DS-GVO

Verfahrensregister nach DS-GVO

1. Angaben zum Verantwortlichen

1.1 Verantwortliche Stelle (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Hockey-Club Herne e. V.
z. H. Herrn Marc Wiedermann
Schillerstr. 67
44623 Herne

1.2 Gesetzlicher Vertreter
Marc Wiedermann (Vorsitzender)
Schillerstr. 67
44623 Herne
Tel.: 02323-917075
E-Mail:

1.3 operativ verantwortlicher Ansprechpartner
Ronald Kuhn (Webmaster)
Bochumer Str. 68
44623 Herne
Tel. 02323-945375
E-Mail:

2. Grundsätzliche Angaben zur Verarbeitung

2.1 Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
a) vereinsinterne Mitgliederverwaltung: 
b) Datenerhebung von Besuchern des Internetauftrittes des Vereins:

2.2 verantwortlicher Ansprechpartner
Ronald Kuhn (Webmaster)
Bochumer Str. 68
44623 Herne
Tel. 02323-945375
E-Mail:

3. Allgemeine datenschutzrechtliche Anforderungen DSGVO

3.1 Zweckbestimmung
zu 2.1 a) vereinsinterne Mitgliederverwaltung:
- Nachweisführung der Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb,
- Nachweis des Mitgliederbestandes gegenüber übergeordneten Verbänden zur Beantragung öffentlicher Zuschüsse und Förderungen
- Versicherungsnachweis im Rahmen der Sportversicherung des LSB
zu 2.1 b) Datenerhebung von Besuchern des Internetauftrittes des Vereins:
- persönliche Daten über Kontaktformular werden ausschließlich zur Beantwortung gestellter Anfragen verwendet.
- Wir protokollieren sämtliche Zugriffe auf Inhalte unserer Webseite. Hierzu gehören die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes sowie die von unserer Seite abgerufenen Daten. Eine Verarbeitung dieser Daten erfolgt nur dahingehend, dass wir IP-Adressbereiche, von denen unberechtigte Zugriffe (Login-Versuche, Spamming) auf unsere Seite erfolgten, für künftigen Datenverkehr sperren. 

3.2 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO
zu 2.1 a) Einwilligung / Einwilligung Sorgeberechtigter / Vertrag

zu 2.1 b) Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen

3.3 Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO
Es besteht durch die Verarbeitungstätigkeit kein hohes Riskio für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist daher nicht erforderlich.

4. Erhebung der Daten

4.1 Kreis der betroffenen Personengruppen
Es werden zu folgenden Gruppen zur Erfüllung der Zweckbestimmung aufgeführten personenbezogene Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Mitglieder des Vereins

  • Interessenten an einer Mitgliedschaft

  • Beschäftigte des Vereins

  • Lieferanten des Vereins

  • Mitarbeiter übergeordneter Verbände sowie öffentlicher Einrichtungen

  • Besucher des Internetauftrittes

4.2 Art der gespeicherten Daten

  • Abrechnungsdaten/Adressdaten

  • Bankverbindungsdaten

  • Geburtsdatum

  • Nationalität

  • IT-Nutzungsdaten/Log Daten/Protokolldateien

  • IP-Adresse

  • Kontaktdaten

  • Name/Vorname/Anrede/Titel

  • Vertragsdaten

  • Vertragsstammdaten

  • Zahlungsdaten

4.3 Herkunft der Daten
IP-Nutzungsdaten, IP-Adressen und damit verbundene Standortdaten werden vom Hoster erhoben, alle anderen Daten werden vom Betroffenen erhoben.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

5.1 Interne Empfänger
Es werden zu folgenden Gruppen zur Erfüllung der Zweckbestimmung aufgeführten personenbezogene Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Mitgliederverwaltung

  • Buchhaltung

  • IT-Sicherheit

  • Übungsleiter

5.2 Externe Empfänger und Dritte

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten dürfen oder anfordern (z.B. Finanzbehörden, Stadt- und Landesverwaltungen im Rahmen der Sportförderung, Sozialversicherungsträger, Aufsichtsbehörden).

  • Öffentliche Stellen der Strafverfolgung, zur Wahrung eigener Interessen im Falle von Angriffen auf unser Internetangebot oder unsere IT.

  • Externe Stellen (Auftraggeber und Auftragnehmer) im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung.

  • Weitere externe Stellen wie z.B. Banken / Steuerberater / Rechtsanwälte (Soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.).

6. Zugriffsberechtigte Personen

6.1 zugriffsberechtigte Personen

  • Vorstandsmitglieder

  • Verantwortlicher für Mitgliederverwaltung

  • Verantwortlicher für Buchhaltung

  • Verantwortlicher für IT-Sicherheit

  • Übungsleiter

6.2 Berechtigungskonzept

  • Vorstandsmitglieder sowie der/die Verantwortliche für die Mitgliederverwaltung erhalten Vollzugriff auf die von Mitgliedern erhobenen Daten

  • Der/die Verantwortliche für Buchhaltung erhält Zugriff auf die für die Beitragsberechnung und Verbuchung gezahlter Beiträge notwendigen Daten (Anschrift, Zugehörigkeit zu Beitragsgruppen und Abteilungen sowie Bank- und Zahlungsverkehrsdaten).

  • Der/die Verantwortliche für IT-Sicherheit erhält Vollzugriff auf die von Mitgliedern erhobenen Daten (nur in Zusammenhang mit Gewährleistung der IT-Sicherheit der Mitgliederverwaltung).

  • Übungsleiter erhalten eingeschränkten Zugriff auf Mitgliederdaten wie folgt: Kontaktdaten, Notrufnummer der Eltern bei Minderjährigen

7. Auftragsverarbeitung als Auftraggeber
Auftragsverarbeiter: STRATO AG
Auftragsbereiche:
 

  • Protokoll der Internetzugriffe (IT-Sicherheit)

  • Vereinsinterner E-Mail-Verkehr

  • Hoster für geschlossenen Benutzerbereich der Homepage

  • Online-Datenspeicher

Verarbeitungsvertrag: ADV-Vertrag nach BDSG
Eignung: zertifiziert nach ISO 27001
Standort: Deutschland

8. Datenübermittlung in Drittstaaten / internationale Organisationen

8.1 Übermittlung personenbezogener Daten
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten findet ausschließlich nach schriftlicher Einwilligung des Betroffenen statt.

8.2 Drittstaaten / internationale Organisationen
Drittstaaten sind Länder außerhalb der EU / des EWR. Zu Drittstaaten bestehen gegenwärtig keine Verbindungen des Vereins, die eine weitergehende Prüfung erforderlich machen. Sollten aufgrund sportlicher Verbindungen Drittstaaten hinzukommen, ist dieser Verfahrenspunkt entsprechend zu ergänzen.

8.3 angemessenes Datenschutzniveau
Drittstaaten gewährleisten kein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO). Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist daher nur nach besonderer Prüfung vorzunehmen.

9. Regelfristen für die Löschung von Daten

9.1 Speicherdauer
Es bestehen vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Da persönliche Daten auch in der Buchhaltung und Veranstaltungsmanagement verwendet werden, hierzu nachfolgend weitere Erläuterungen:
Löschung nach 10 Jahren:
- Buchhaltungsdaten, also beispielsweise über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder die Erstattung von Auslagen. 
- Teilnahmelisten an Veranstaltungen, welche über öffentliche Zuwendungen cofinanziert werden 
Löschung nach 6 Jahren:
- Daten über Lohnabrechnungen und vergleichbare Vergütungen
- Geschäftsbriefe und E-Mails
Löschung nach 3 Jahren:
- Beitritts- und Kündigungserklärungen (Löschung erfolgt 3 Jahre nach Kündigung des Vereinsmitglieds)

Daten, die nicht unter die vostehenden Aufbewahrungsfristen fallen, werden gelöscht, sobald diese nicht mehr für den Zweck der ursprünglichen Speicherung benötigt werden. Dies betrifft beispielsweise unmittelbar nach Wirksamwerden der Kündigung Größenangaben für Teambekleidung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie die eventuelle Erfassung in internen Ergebnislisten.

9.2 technische Beschreibung der Datenlöschung
Personenbezogene Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen werden durch Entfernen des entsprechenden Datensatzes gelöscht. Da zur Aufrechterhaltung der Datenintegrität und Datensicherheit jedoch von der Datenbank Sicherheitskopien gefertigt werden, setzt der Verein die sichere Löschung von personengebundenen Daten wie folgt um:
- Sicherungskopien der Datenbank werden spätestens 3 Jahre nach Erstellung der Sicherung durch mehrfaches Überschreiben sicher gelöscht.
- einzelne personenbezogene Daten, die nicht in einem Datenverarbeitungssystem, sondern manuell erfasst wurden, wie eingescannte Dokumente, werden, sobald die Notwendigkeit für deren Speicherung entfällt, durch mehrfaches Überschreiben der einzelnen Datei sicher gelöscht.
- E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, werden durch Löschen und anschließendes Leeren des Ordners mit gelöschten Elementen gelöscht.
- Datenträger des Vereins, auf denen personenbezogene Daten gespeichert wurden, werden durch mehrfaches Überschreiben des gesamten Datenträgers sicher gelöscht, bevor eine Weitergabe an Dritte oder Entsorgung erfolgt.
- manuell erfasste oder dokumentierte personenbezogene Daten in Papierform werden zur Vernichtung gesammelt (hierbei weiterhin als zu schützende Daten behandelt) und vom Verein an ein zertifiziertes Unternehmen zur Aktenvernichtung überstellt. Soweit Funktionsträger des Vereins beruflich Zugriff auf entsprechend zertifizierte Unternehmen haben und auch im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellter oder Selbständiger den Datenschutzbestimmungen unterliegen, darf sich der Verein der Dienste dieser Funktionsträger bedienen, um in Papierform vorhandene personengebundene Daten einer gesicherten Vernichtung zuzuführen.

10. Beurteilung der Angemessenheit technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)

10.1 Allgemeine Beschreibung
Die Erfassung von Daten über die Homepage des Vereins, die Speicherung in der Vereinsverwaltung, die Verarbeitung im Zahlungsverkehr sowie die Übermittlung von Daten innerhalb des Vereins sowie an berechtigte Dritte erfolgt ausschließlich über gesicherte Verbindungen (SSL/TLS). 
Die Sicherheit der Verbindung zur öffentlichen Homepage wird durch ein SSL-Zertifikat hergestellt. Vereinsinterne Berichte werden zusätzlich durch ein Passwort geschützt. Sämtlche Zugriffe auf die Homepage werden im Rahmen der ADV (siehe Ziffer 7) protokolliert. Diese Protokolle werden regelmäßig auf Auffälligkeiten überprüft. Sofern bei den Überprüfungen festgestellt wird, dass Zugriffsversuche auf geschützte Bereiche oder Systemroutinen von Seiten nicht dazu Berechtigter erfolgt sind, erfolgt für Adressbereiche außerhalb der Europäischen Union die Sperrrung des gesamten Adressbereiches (allow from all, deny from separates). Bei Zugriffsversuchen aus Adressbereichen der Europäischen Union erfolgt neben der Sperrung des Adressbereiches auche eine Sicherheitsmeldung an den jeweiligen Provider des Adressbereiches. Bei unerlaubten Zugriffsversuchen innerhalb Deutschlands erfolgt eine Sicherheitsmeldung an den Provider des Adressbereiches sowie in Kopie an das BSI. Der Adressbereich wird in diesem Fall nicht gesperrt.
Die Mitgliederdaten werden kontinuierlich gesichert. Zusätzlich werden vor jeder Veränderung der Programmversionen Komplettsicherungen des Gesamtprogramms sowie der Daten vorgenommen. Der Onlinespeicher wird regelmäßig auf Offline-Speichermedien gesichert.
Die Aufbewahrung von Daten in anderer als digitaler Form erfolgt in Räumlichkeiten mit Zugangsbeschränkung.
Alle Zugangsberechtigten des Vereins werden zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

10.2 verbleibendes Risiko
Trotz der unter 10.1 beschriebenen Maßnahmen besteht ein Restrisiko auf Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Hierzu zählen neben menschlichen Fehlern auch das technische Versagen einzelner oder mehrerer Sicherungssysteme (Stichwort Symantec SSL-Gate).
Eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus kann in erster Linie durch Verzicht auf die Erhebung sensibler Daten sowie den Verzicht auf Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme erreicht werden. Hierzu zählen u. a.:
 

  • Anwesenheitspflicht für Erziehungsberechtigte an allen Trainingsstunden und (auch mehrtägigen) Lehrgängen mit minderjährigen Vereinsmitgliedern. Damit kann auf die Erfassung einer Notfall-Telefonnummer verzichtet werden.

  • Barzahlung aller Mitgliedsbeiträge.

  • Mitgliederverwaltung durch ein System von Karteikarten.

  • Anschaffung eines Tresors entsprechender Sicherheitssufe oder Anmietung eines Schließfaches für die karteikartengeführte Mitgliederverwaltung.

  • Übermittlung von Mitgliederdaten an den Landessportbund ausschließlich in Papierform (beim LSB NRW nicht möglich).

Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Erhöhung der Datensicherheit sind in der Praxis nicht realisierbar. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen würde letzlich dazu führen, dass der Verein sich nur noch mit dem Schutz personenbezogener Daten beschäftigt und keine Zeit mehr zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke hätte. In der Folge wäre als sicherste Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten die Auflösung des Vereins zu empfehlen.

11. Stellungnahme durch den Datenschutzbeauftragten

Da der Verein nicht der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegt, entfällt eine entsprechende Stellungnahme.

12. Prüfung durch den Vereinsvorstand
Dieses Verzeichnis ist am 04.04.2018 durch den Vorstand geprüft und bestätigt worden.
 

Quelle: Dieses Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wurde erstellt unter Verwendung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten des SFV Feuerblume e. V. und individuell angepasst.

Ansprechpartner

Halle 2023/24

Die Hallensaison im Westdeutschen Hockey-Verband läuft von Oktober bis März.

 

Unsere Teams (Link zur WHV-Seite)

weibliche U16 (VL, Westf.)

männliche U16 (VL, Westf.)

männliche U14 (VL, Westf.)

männliche U12 (VL, Westf.)