Urheberrechte an Fotos
Die Urheberrechte an Fotos liegen, soweit nicht anders vermerkt, direkt bei Mitgliedern des Vereins und werden dem Verein zeitlich unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung gestellt. Soweit Dritte dem Verein Fotos zur Verfügung gestellt haben, sind die Urheber in den jeweiligen Bildunterschriften vermerkt oder haben auf eine Veröffentlichung verzichtet. Soweit bei der Verwendung von Fotos oder Symbolen der entsprechende Urheberrechtsnachweis aus optischen Gründen nicht in unmittelbarer Nähe der Abbildung erfolgt ist, befinden sich dieser am Ende der jeweiligen Seite.
Recht am eigenen Bild
Die abgebildeten Personen haben einer Veröffentlichung des eigenen Bildes im Rahmen dieser Vereinswebsite zugestimmt. Sofern Dritte an einer Weiterverwertung der auf dieser Website hinterlegten Fotos interessiert sind, werden diese gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen, um dies mit den entsprechenden Rechteinhabern abzuklären.
Hinsichtlich der Fotos von Veranstaltungen nehmen wir Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12):
„Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“
Auch hier greift natürlich das "Recht auf Vergessen" für den Fall, dass ein Vereinsmitglied oder sonstiger Betroffener nicht öffentlich gezeigt werden möchte. Auf unserer Seite Recht auf Vergessen stellen wir hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
|